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Am 29. Mai 2024 hat der Kreistag des Landkreises Leipzig die 1. Änderung der Satzung über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten beschlossen.
Für Schüler der Klassenstufen 1 bis 4 und Schülern der Schulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung kann man damit eine Kostenerstattung in Höhe von maximal 60,00 Euro im Landratsamt des Landkreises Leipzig beantragen.

Es gelten folgende Voraussetzungen:

Die Grund- oder Förderschule muss sich im Landkreis Leipzig befinden.
Es erfolgt eine Kostenerstattung, ab einer Mindestentfernung von 2 Kilometern zwischen Wohn- und Schulort.

In 4 Schritten zum Erstattungsantrag:



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